Schutzfristverkürzungsantrag in Arcinsys

Nachdem Sie das Archiv informiert haben, dass Sie gesperrte Archivalien einsehen, in verborgenen Beständen und Verzeichnungen in Arcinsys recherchieren oder Archivgut nutzen möchten, das noch nicht in Arcinsys verzeichnet ist und Schutzfristen unterliegt, prüft das Archiv Ihre Bestellungen und Angaben.

Falls ein Schutzfristverkürzungsantrag erforderlich ist, wird für Sie ein individuelles Antragsformular erzeugt. Sie werden per E-Mail von Arcinsys informiert, wenn das Formular für Sie bereitsteht.

Auch wenn kein Antrag erforderlich ist oder Sie sich für die Einsichtnahme mit einer anderen Stelle in Verbindung setzen müssen, erhalten Sie eine Informationsmail.

Bild 1: Informationsmail. Ein Schutzfristverkürzungsantrag ist erforderlich

Screenshot der von Arcinsys verschickten Informationsmail, wenn ein Schutzfristverkürzungsantrag erforderlich ist. 
									In der E-Mail ist folgendes aufgeführt: Vorbestellte Archivalien (wenn vorhanden); unverzeichnete Archivalien mit Schutzfristen (wenn vorhanden), verborgene Bestände und Verzeichnungen (wenn vorhanden). 
									Ferner enthält die E-Mail einen Hinweis, wie man in Arcinsys das Formular des Schutzfristantrags aufrufen kann, sowie ggf. weitere Informationen des Archivs.

Bild 2: Informationsmail. Ein Schutzfristverkürzungsantrag ist nicht erforderlich

Screenshot der von Arcinsys verschickten Informationsmail, wenn kein Schutzfristverkürzungsantrag erforderlich ist. Die E-Mail enthält nur den Hinweis, das kein Antrag erforderlich ist.