Bescheid zum Schutzfristverkürzungsantrag
Nachdem Sie den Schutzfristverkürzungsantrag an das Archiv übermittelt haben, wird er vom Archiv geprüft. Dies kann, abhängig vom Sachverhalt und der Anzahl der betroffenen Archivalien, bis zu mehreren Wochen dauern.
Sobald das Archiv den Antrag beschieden hat, werden Sie per E-Mail von Arcinsys informiert. Sie können nun den Bescheid unter „Beantragen – Meine Schutzfristanträge“ aufrufen. Er wird in derselben Tabellenzeile wie der zugehörige Schutzfristverkürzungsantrag aufgelistet. Das Symbol unter „Bescheid“ informiert über Genehmigung oder Nichtgenehmigung des Antrags. Klicken Sie unter "Aktion" auf „Bescheid anzeigen“, um den Bescheid zu öffnen.