Bescheid ergänzen lassen

Im Verlauf eines Forschungsprojektes kann die Einsichtnahme in weitere gesperrte Archivalien, verborgene Bestände und Verzeichnungen oder Archivalien, die noch nicht in Arcinsys verzeichnet sind, erforderlich werden.

Wenn Sie bereits einen genehmigten Schutzfristverkürzungsantrag haben, kontaktieren Sie zunächst das Archiv außerhalb von Arcinsys. Es wird prüfen, ob für die betroffenen Archivalien und Bestände ein weiterer Schutzfristverkürzungsantrag erforderlich ist oder ob Ihr bisheriger Bescheid ergänzt werden kann.

Falls eine Bescheidergänzung möglich ist, wird diese einfach als Zusatz beim bisherigen Bescheid angezeigt.

Wenn Sie einen neuen Antrag stellen müssen, wird das Archiv Ihnen ein neues Antragsformular erzeugen. In diesem Fall werden Sie per E-Mail von Arcinsys informiert und können den neuen Antrag auf bekannte Weise ausfüllen.

Sollten Sie mit dem Ergebnis eines Bescheids oder einzelnen Nutzungsauflagen nicht einverstanden sein, können Sie dem Bescheid widersprechen. Sichern Sie hierzu lokal den Bescheid, etwa als pdf-Datei, und kontaktieren Sie das Archiv. Es wird Sie über die weiteren Schritte informieren.

Bild: Bescheid mit nachträglicher Ergänzung

Screenshot eines Bescheids zum Schutzfristverkürzungsantrag in Arcinsys mit nachträglicher Ergänzung (Anwendung nicht barrierefrei). 
								Die Seite ist mit der h1-Überschrift 'Bescheid zum Schutzfristverkürzungsantrag Nr. [Zahl]' bezeichnet. Im Kopfbereich gibt es den Button 'Drucken'.
								In einer Tabelle sind die wichtigsten Angaben zum Antrag zusammengefasst. Es gibt folgende Zeilen: Archiv, Antrag Nr.:, Schutzfristverkürzungsantrag vom.
								Der Bescheidtext ist mit der h2-Überschrift 'Bescheid' bezeichnet. 								
								Die Bescheidergänzung steht am Ende des Bescheids in der Rubrik 'Bescheid Ergänzung'.